AGB

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen von Ute von Staegmann Marketingberatung, „e.i.n. Marketing“, nachfolgend „Auftragnehmer“; genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

  2. Leistungsumfang und Berichtspflicht
    1. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustandegekommenen Vertrags.
    2. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet wurden und die Ergebnisse dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurden. Dies kann als schriftlicher Bericht sowie als Darstellung und Erläuterung in einer Präsentation geschehen. Unerheblich für die Erbringung der Leistung des Auftragnehmers ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
    3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen wechselseitig den Auftragnehmer und den Auftraggeber, die Zusammenarbeit zu beenden. Für diesen Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin entstandene Arbeit nach Vereinbarung in Rechnung zu stellen.
  3. Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Er muss dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchführung der Auftragnehmerleistung notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls Mitarbeiter zur Verfügung stellen sowie unter Umständen den Zugang zu Computersystemen und den Rückgriff auf Datenbanken ermöglichen. Des Weiteren ist er verpflichtet, alle abgestimmte Ablaufzeiten und Termine einzuhalten.
    2. Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nach Ziffer 3.1. nicht nachkommen, so kann ihm der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Erbringung (der Unterlagen oder sonstigen notwendigen Unterstützungen) setzen. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung des Auftragnehmers nicht nach, so ist dieser nach zweimaliger Abmahnung dazu berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu kündigen.
    3. Der Auftragnehmer behält im Falle einer Kündigung Anspruch auf volle Vergütung zuzüglich etwaiger Auslagen. Soweit teilweise Leistungen schon erbracht wurden, sind diese in vollem Umfang gegen Rechnung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu erstatten. Soweit auftragnehmerseitig noch keine Teilleistungen erbracht wurden, steht dem Auftragnehmer dennoch eine Kostenerstattung von 20 % des Gesamtauftrags zu.
  4. Verschwiegenheitspflicht
    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
    2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für den Fall, dass die Erörterung von Details des Auftrags zur Durchsetzung von etwaigen Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber notwendig sein sollte.
  5. Mitwirkung Dritter
    1. Der Auftragnehmer ist zur Ausführung des Auftrags berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber und auf dessen Kosten Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen zur Hilfe heranzuziehen.
    2. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend dieser Geschäftsbedingungen verpflichten.
  6. Eigentum, Rückgabepflicht
    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
    2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  7. Herausgabe von Daten
    1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    2. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
    3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
    4. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  8. Gewerbliche Leistungen
    1. Für den Einkauf von Fremdleistung (z. B. Druckerzeugnisse, Übersetzungen, Gestaltungen) werden Agenturgebühren nach aktueller Preisliste berechnet.
    2. Für den Einkauf von Fremdleistungen müssen verbindliche schriftliche Freigaben vorliegen.
    3. Für Terminprobleme, die nicht der Auftragnehmer zu verantworten hat, kann keinerlei Haftung übernommen werden.
  9. Vergütung
    1. Alle mit den vertraglich zugesicherten Leistungen in Verbindung stehenden Leistungsvergütungen und Nebenkosten werden entsprechend der Vergütungsvereinbarung und entsprechend der AGB fakturiert.
    2. Die Vergütung wird fällig, sobald die Leistung nach Ziffer 2.2. erbracht ist.
    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagzahlungen entsprechend der bis dahin angefallenen Tätigkeiten zu fordern. Diese sind innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Bei Projekten größeren Umfangs werden 33 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung fällig.
  10. Beendigung des Vertrags
    1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch schriftliche Kündigung.
    2. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, sind die bis dahin geleisteten Dienstleistungen und Nebenkosten des Auftragnehmers zu vergüten.
    3. Soweit dem Auftragnehmer ein wichtiger Grund zur Kündigung zusteht, gilt Ziffer 3.3.
    4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm überlassenen Unterlagen nach seiner Leistungserbringung und nach der vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber vollständig herauszugeben, sofern der Auftraggeber dies wünscht.
    5. Für den Fall, dass Ansprüche des Auftragnehmers nicht oder nur unvollständig erfüllt sind, verbleiben die Unterlagen bis zur Klärung des Sachverhalts beim Auftragnehmer.
  11. Kündigung
    1. Der Auftrag kann wechselseitig schriftlich unter Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden.
    2. Bei Ereignissen höherer Gewalt entsprechend Ziffer 2.4. kann beidseitig gekündigt werden.
    3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist fristlos möglich.
  12. Haftungsbegrenzung
    1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    2. Eine Haftungsbegrenzung wird im Auftragnehmervertrag vereinbart.
  13. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
    Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das deutsche Recht. Dies gilt auch für Auftraggeber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben und für alle ausländischen Auftraggeber. Erfüllungsort ist Hamburg, der Sitz des Auftragnehmers.

  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.